Einladung zur Generalversammlung

Wir laden Sie herzlich zur 123. ordentlichen Generalversammlung ein:

Wann?

am Donnerstag, dem 20. Mai 2021

um 18:00 Uhr (*18:30 Uhr)

Wo?

Raiffeisenforum Friedrich Wilhelm

Anmeldung

bis 17. Mai über das Anmeldeformular

*Lt. Satzung muss mit der Einhaltung einer halben Wartestunde gerechnet werden, sodass die Erledigung der Tagesordnung um 18.30 Uhr erfolgen wird. 

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben und zum Schutz unserer Mitglieder beschränken wir uns ausschließlich auf die Abhaltung der Tagesordnung. Es wird im Anschluss keine Verpflegung angeboten.

 

Anmeldung:

Um Ihr Stimmrecht ausüben zu können, ist eine Anmeldung bis 17. Mai 2021 per Online-Formular unbedingt erforderlich. Wir freuen uns auf Sie. Eine Anmeldung ist deshalb erforderlich, damit wir Ihnen den aktuell geltenden Covid-19 Bestimmungen einen reservierten Sitzplatz zuweisen können.

 

Der Schutz aller Veranstaltungsteilnehmer ist uns wichtig:

Da beim Betreten des Raiffeisenforum der Mindestabstand mitunter nicht eingehalten werden kann, ist neben den aktuellen, allgemeingültigen gesetzlichen Vorgaben das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes erforderlich.

Zufahrt über die Dornbirner Stadtgarage mit direktem Zugang zur Bank. 

Tagesordnung

  1. Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit, Bestellung eines Protokollführers und Wahl eines Protokollmitfertigers gem. § 21 Z 6 und zweier Stimmenzählern gem. § 21 Z 5 der Satzungen
     
  2. Bericht des Vorstandes
     
  3. Vorlage des Jahresabschlusses 2020 mit Geschäfts- und Lagebericht
     
  4. Kurzfassung des Revisions- und Jahresabschlussprüfungsberichtes 2020

  5. Bericht des Aufsichtsrates über seine Prüfungstätigkeit und Stellungnahme zum Revisionsbericht
     
  6. Anträge des Aufsichtsrates zur Beschlussfassung:
    a) über die Kenntnisnahme des Revisionsberichtes
    b) Genehmigung des Jahresabschlusses
    c) über die Verwendung des Bilanzgewinnes
    d) zur Entlastung des Vorstandes, des Aufsichtsrates und der Geschäftsleitung
  7. Allfälliges


 

Dornbirn, am 18.02.2021         

Die Generalversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens der 10. Teil der Mitglieder gemäß § 20 Abs. 1 der Satzungen teilnimmt. Im Falle der Beschlussunfähigkeit der Generalversammlung ist für die in der Tagesordnung angekündigten Gegenstände gem. § 20 Abs. 3 nach Abwarten einer halben Stunde ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Stimmberechtigten, die Beschlussfähigkeit gegeben. Der Jahresabschluss und der Lagebericht gemäß § 24 (5) der Satzungen sowie die Kurzfassung des Revisionsberichtes gemäß § 6 GenRevG liegen zur Einsicht für die Mitglieder im Geschäftslokal auf.